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Barrierefreies Webdesign: WCAG 2.2, ISO EN 301 549 und das BFSG – Warum Unternehmen jetzt handeln sollten

Lesedauer
2 Minuten
Schwarze Tastatur mit Blindenschrift

Barrierefreiheit im Web – Wen betrifft es und warum ist es wichtig?

Barrierefreiheit im Web ist längst kein „Nice-to-have“ mehr – sie wird zur Pflicht. Mit den neuen Richtlinien der WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines) und der europäischen Norm ISO EN 301 549 steigen die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit. Besonders relevant wird dies durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das Unternehmen ab 2025 verpflichtet, ihre digitalen Produkte barrierefrei zu gestalten.

 

Wer ist betroffen? 
Grundsätzlich gilt: Barrierefreies Webdesign geht alle an. Doch besonders wichtig ist es für:

  • Unternehmen mit digitalen Angeboten, z. B. Onlineshops, Dienstleister oder Informationsportale
  • Öffentliche Stellen, die bereits jetzt zur Barrierefreiheit verpflichtet sind
  • Kunden, die eine neue Website brauchen und auf Zukunftssicherheit setzen
  • SEO-Interessierte, denn barrierefreie Webseiten werden besser von Google indexiert

Was regeln WCAG 2.2, ISO EN 301 549 und das BFSG?

WCAG 2.2 – Die neuen Standards für Webdesign

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind internationale Standards, um Websites für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Die neue Version WCAG 2.2 bringt zusätzliche Kriterien, z. B.:

  • Bessere Tastatur-Navigation für Nutzer ohne Maus
  • Erleichterte Interaktion für Menschen mit kognitiven Einschränkungen
  • Anpassbare Kontraste und Schriftgrößen für bessere Lesbarkeit

 

ISO EN 301 549 – Der technische Rahmen für Barrierefreiheit

Diese Norm definiert technische Anforderungen an barrierefreie Webseiten und Softwarelösungen in der EU. Sie ist besonders für öffentliche Auftraggeber und große Unternehmen relevant.

Das BFSG – Warum Unternehmen jetzt handeln müssen:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie um und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote bis 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Wer sich nicht daran hält, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.

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Jetzt handeln – Ihre Website barrierefrei und fit für 2025 machen

Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein klarer Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die jetzt handeln, sichern sich eine bessere Reichweite, mehr Kunden und eine höhere Nutzerzufriedenheit.

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