Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und den Ausschluss von öffentlichen Vergaben.
Hetz Enterprises prüft Websites, Web-Anwendungen und mobile Apps nach WCAG 2.2, EN 301 549 und BITV 2.0 – manuell und toolgestützt. Sie erhalten einen priorisierten Maßnahmenplan und auf Wunsch eine rechtssichere Konformitätserklärung.
Warum automatische Tests allein nicht ausreichen.
Automatisierte Prüftools erkennen nur etwa 30 Prozent aller Barrieren – und gerade die kritischsten Probleme bleiben unentdeckt. Ob ein Screenreader Inhalte sinnvoll vorliest, ob die Tastaturbedienung funktioniert oder ob die Fokusreihenfolge logisch ist, lässt sich nur durch manuelle Prüfung mit echten Hilfsmitteln feststellen.
Wir kombinieren beide Ansätze: toolgestützte Scans für die schnelle Erfassung technischer Mängel und manuelle Tests mit echten Screenreadern für alles, was wirklich über Zugänglichkeit entscheidet.
Was unsere Prüfung umfasst.
Automatisierter Scan
Erste Identifikation technischer Barrieren mit WAVE, Axe und Lighthouse.
Manuelle Prüfung
Tastaturbedienung, Screenreader-Tests mit NVDA und JAWS, Kontrastanalyse mit dem Colour Contrast Analyser und Prüfung aller relevanten
WCAG-2.2-Erfolgskriterien.
Prüfbericht
Dokumentierte Findings mit Kritikalität, betroffenen Elementen und konkreten, umsetzbaren Handlungsempfehlungen.
Konformitätserklärung
Rechtssichere Dokumentation des erreichten Konformitätslevels nach BFSG, BITV 2.0 und EN 301 549.
Re-Test
Nach Umsetzung Ihrer Maßnahmen prüfen wir erneut und bestätigen die
erreichte Konformität.